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Anmietung von Räumlichkeiten im Hotel zur beruflichen Fortbildung

Der Anmietung von Vortragsräumen in Beherbergungsbetrieben ab 22.02.2021 stehen grundsätzlich weder § 14 Abs. 1 noch § 20 der 11. BayIfSMV entgegen.

Eine Umgehung des Übernachtungsverbots i.S.d. § 14 Abs. 1 der 11. BayIfSMV liegt nicht vor.

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ab 22. Februar 2021 wieder in Präsenzform in Landkreisen und kreisfreien Städten erlaubt,  in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet. Dies gilt nur, solange der Wert von 100 unterschritten wird und soweit der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Daneben müssen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Satz 2-4 der 11. BayIfSMV-neu ab 22.02.2021 (Schutz- und Hygienekonzept, keine Zuschauer, Maskenpflicht) entsprechend beachtet werden.

Die Regelungen des § 20 Abs. 1 der 11. BayIfSMV-neu ab 22.02.2021 sind ortsbezogen, d.h. bei der Anmietung muss beachtet werden, ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der beruflichen Fortbildungsveranstaltung zum jeweiligen Zeitpunkt im jeweiligen Landkreis/der kreisfreien Stadt vorliegen.

Generell muss darauf hingewiesen werden, dass Tagungen, Kongresse, Messen und vergleichbare Veranstaltungen weiterhin untersagt sind (§ 15 der 11. BayIfSMV), sodass hierfür keine Anmietung von Räumen in Beherbergungsräumen gestattet ist.

Für die Abgrenzung von der zulässigen beruflichen Fortbildung und unzulässigen Tagungen und Kongresse gelten folgende Kriterien:

Wenn es sich um eine Zusammenkunft einer Vielzahl von Personen handelt, bei der die wesentlichen Programmpunkte Vorträge und Referate zu speziellen Fachthemen sind, liegen unzulässige Tagungen oder Kongresse vor. Solche Veranstaltungen sind dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Fachleute diese Vorträge und Referate vor einem Publikum halten, das sich überwiegend in einer passiven Zuhörerrolle befindet.

Eine Veranstaltung, die auf berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ausgerichtet und zulässig ist, wird dagegen im Regelfall durch kleine Gruppen und Interaktivität geprägt. Der Unterricht ist darauf ausgelegt, dass die Teilnehmer durch aktive Beteiligung Wissen erwerben.

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